Schießstätten
Schießstätten dienen insbesondere der Ausübung des Schießsports oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen.
Sowohl für den Betrieb als auch für eine Änderung einer Schießstätte ist eine Genehmigung erforderlich. Die Genehmigung ist mit besonderem Formular zu beantragen.
Neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung des Antragstellers ist insbesondere eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreispolizeibehörde Olpe.
Ihre Ansprechpartner sind:
E-Mail: ulrike.schulte@polizei.nrw.de
Web: www.kreis-olpe.de
Kennung: ZA 1.3
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Westfälische Straße 75
57462 Olpe
Fax: 02761 94503 541
E-Mail: a.stupperich@kreis-olpe.de
Web: www.kreis-olpe.de
Kennung: 40.21
Raum: 3.113
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