Im Notfall 112
Die bundeseinheitliche Notrufnummer für die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist die 112.
Bei der Abgabe des Notrufes sind folgende Angaben wichtig:
- Wer ruft an?
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wie viele Personen sind verletzt?
- Beantworten Sie die Fragen der Leitstelle!
Legen Sie erst auf, wenn die Leitstelle Sie dazu auffordert.
Allgemein gilt:
- Bewahren Sie Ruhe und Übersicht.
- Bitten Sie Augenzeugen und Passanten gezielt um Mithilfe.
- Bleiben Sie bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort und halten Sie sich für Rückfragen und zum Einweisen bereit.
Was ist ein Notfall?
"Ruf den Notarzt!" Wenn dieser Satz fällt, ist die Lage meistens ernst. Bei vielen Einsätzen wird Leben gerettet. Etliche sind jedoch auch unnötig oder der Notarzt ist sogar die falsche Adresse.
Der Notarzt muss Leben retten. Bei lebensbedrohlichen Situationen wie Schlaganfall, Herzinfarkt, schwereren Unfällen, Gewalteinwirkung wie etwa Schuss- und Stichwunden, setzt er sein medizinisches Können ein, um den Patienten am Leben zu halten.
Die Rettungsleitstelle schickt nur bei bestimmten Notfällen zusätzlich zum Rettungswagen einen Notarzt.
Hier liegt ein Notfall vor:
- Schlaganfall
- Herzinfakt
- Störungen des Bewusstseins, der Atmung oder des Kreislaufs
- starke Schmerzen
- akute Lähmungen und Lähmungserscheinungen
- vermutete Schwerverletzte oder mehrere Verletzte (anhand des Unfallmechanismus)
- Sturz aus großer Höhe (mehr als drei Meter)
- Wasser-, Ertrinkungs-, Tauch- und Eisunfälle
- eingeklemmte oder verschüttete Person
- Verbrennungen, Verbrühungen
- Verätzungen größeren Ausmaßes
- Suizid (Selbsttötung) oder suizidale Handlungen
- Schuss-, Stich-, Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich
- unmittelbar bevorstehende oder stattgefundenen Geburt
Informationen zu
Häufig wird der Notarzt mit dem (kassen)ärztlichen Notdienst verwechselt. Letzterer sollte von Patienten außerhalb der Praxiszeiten aufgesucht werden, die wegen ihrer Beschwerden ansonsten den Hausarzt konsultieren würden.
Dieser ärztliche Notdienst ist nicht Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes sondern vielmehr der Bereitschaftsdienst von niedergelassenen Ärzten außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen.