Kindertagesbetreuung
Kindertageseinrichtungen und -pflege für Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht
Seit 1996 haben Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Den Eltern steht dabei ein Wahlrecht hinsichtlich der Ausgestaltung des Angebots zu. Seit dem 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot zur frühkindlichen Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Die Zahl der Kinder mit Behinderung, die eine Regeleinrichtung besuchen, ist in den letzten Jahren angestiegen und bestätigt die hohe Bereitschaft der Kindertageseinrichtungen im Kreis Olpe, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu erziehen.