Straßenverkehrs-Ordnung (STVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§ 1 Grundregeln
§ 1 Grundregeln
- Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Verkehrssicherheitskonzept
In seiner Sitzung am 15.06.1998 hat der Kreistag des Kreises Olpe das Verkehrssicherheitskonzept der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Kreis Olpe beschlossen.
Ziel dieses Konzeptes ist es, durch Maßnahmen der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beizutragen und insbesondere Kinder sowie ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen.
Neben der bußgeldbewehrten stationären (Starenkästen) und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung setzt der Kreis Olpe seit 2 Jahren eine mobile Geschwindigkeitsanzeige ein, die auch den Städten und Gemeinden zur Verfügung steht.
Verkehrssicherheitskonzept