Kreis Olpe


Verwarnungsgeld / Bußgeld / Punktekatalog

Verwarnungsgeld / Bußgeld / Punkte 

   
Hat ein Verkehrsteilnehmer gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften verstoßen, so wird dieses Verkehrsvergehen nach dem Verwarnungs- oder Bußgeldkatalog geahndet. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes und ein evtl. auszusprechendes Fahrverbot bemißt sich nach der Art des Verkehrsverstoßes.

Verwarnungsgeld
Verkehrsverstoß, der nach dem dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag von bis zu 35 Euro zu ahnden ist. Auffälligkeiten dieser Art werden nicht im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen.

Bußgeld
Verkehrsverstoß, der nach dem dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag ab 40 Euro zu ahnden ist. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren (20,00 Euro) und Zustellgebühren (3,50 Euro) fällig.
Auffälligkeiten dieser Art werden im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen und je nach Art des Verkehrsverstoßes mit Punkten versehen. 
Bei Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe führt die Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt in der Regel zur Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zu Punkten
Beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg erfahren Sie alles Wissenswerte zu folgenden Themen: