Kreis Olpe


Wohnraumförderung

Wohnraumförderung                                     

Bauherren-Familie



Zu den Aufgaben der Wohnraumförderung gehört insbesondere die Erteilung von Förderzusagen entsprechend dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
.
Fördergegenstände sind demnach:

> Eigenheime und Eigentumswohnungen, einschließlich des erstmaligen Erwerbs des Wohnraums innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung 
> Erwerb bestehenden Wohnraums
> Mietwohnungsbau
> Ausbau und Erweiterung
> Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum
> behindertengerechter/barrierefreier  Ausbau/Umbau in Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen
> Modernisierung von Altenwohn - und Pflegeheimen
> Modernisierung zur Verbesserung der Energieeffizienz

Zielgruppen sind Haushalte, die aus unterschiedlichen Gründen auf Unterstützung öffentlicher Stellen bei ihrer angemessenen Wohnraumversorgung angewiesen sind.

Grundlage der Förderung sind neben dem WFNG die vom jeweiligen Land erlassenen Vorschriften. Die Förderung darf nur Haushalte begünstigen, deren Einkommen bestimmte gesetzlich festgelegt Obergrenzen nicht übersteigen.

Auch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (behindertengerechter Ausbau/Umbau) im Wohnungsbestand von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie die bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen mit Förderdarlehen werden unterstützt. Der Förderantrag ist einkommensunabhängig und auch dann möglich, wenn keine Behinderung vorliegt.

Bewilligungsbehörde für diese Fördermaßnahmen im gesamten Kreisgebiet ist der Kreis Olpe, Fachdienst Bauordnung und Wohnraumförderung. Sie erreichen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Olpe.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Allgemeine Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten Sie auf den Internetseiten der NRW Bank, wo auch die benötigten Formulare zum Download bereitstehen. Auf den Internetseiten der NRW.BANK werden die im Zusammenhang mit der Förderung des Wohnungswesens relevanten Begriffe in einem Fachlexikon erläutert.

Auskunft zu Förderungen, die nicht von hier ausgesprochen werden können, geben die Internetseiten energieförderung und förderdata.

Weitere Aufgabe der Wohnungsförderung ist die Überwachung der zweckbestimmten Belegung des geförderten Wohnraumes (Wohnungsaufsicht). Nur mit Zustimmung (Wohnberechtigungsschein, Freistellung o.ä.) ist eine Belegung der geförderten Wohnungen möglich. Weiterhin werden Anträge auf Zinssenkung bearbeitet und Fragen zum Mietspiegel beantwortet.

Die Städte Olpe und Lennestadt sind im Bereich der Wohnungsaufsicht jeweils für ihr Stadtgebiet sachlich zuständig; für alle übrigen Städte und Gemeinden übernimmt diese Aufgabe der Kreis Olpe.

Ansprechpartnr/innen

   Ansprechpartner/innen



   Öffnungszeiten


   Weitere  Informationen
   erhalten Sie bei:

   NRW Bank

   energieförderung

   förderdata