Kleinere Motorradkennzeichen ab 08.04.2011 erhältlich
Viele Motorradfahrer haben darauf gewartet: Ab dem 08.04.2011 sind kleinere Kennzeichen erhältlich - das lässt eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu, die jetzt in Kraft getreten ist.
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Keine Zulassung von Fahrzeugen bei Rückständen von Steuern oder Gebühren
In den Zulassungsstellen in NRW ist ab dem 01.01.2006 für die Zulassung eines Fahrzeugs Voraussetzung, dass der Halter / die Halterin in NRW keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. mehr