Behindertenbeauftragter für den Kreis Olpe
Der Kreistag des Kreises Olpe hat durch Beschluss am 14.10.2004 Friedhelm Hoffmann ab 01.01.2005 zum hauptamtlichen Behindertenbeauftragten des Kreises Olpe bestellt.
Mit der Bestellung des Behindertenbeauftragten will der Kreis Olpe dazu beitragen, die Interessen von Menschen mit Behinderungen zu wahren, deren Gleichstellung zu verwirklichen und eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen.
Der Behindertenbeauftragte
-
ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Kreis Olpe
-
informiert über die Zuständigkeiten und Möglichkeiten des Hilfesystems
-
berät und unterstützt fachlich die nicht der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe angeschlossenen Selbsthilfegruppen
Neben dem Behindertenbeauftragten des Kreises stehen in allen Städten und Gemeinden für die Belange behinderter Menschen in den Rathäusern örtliche Ansprechpartner zur Verfügung.
Download-Dokumente
Nahverkehrsplan SPNV (3223 kb)
Definition Behinderungsbegriff nach SGB IX (23 kb)
Satzung des Behindertenbeauftragten.pdf (11 kb)
Checkliste für barrierefreies Bauen (665 kb)
ÖPNV-Plan 2005-2010 (1209 kb)
Stellungnahme ÖPNV (41 kb)
Stellungnahme SPNV (42 kb)
Gebärdendolmetscher.doc (31 kb)
Örtliche Ansprechpartner (45 kb)
Ein wichtiger Meilenstein für die Behindertenpolitik
Der Bundestag und der Bundesrat haben das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" der Vereinten Nationen ratifiziert. Dieser Vertrag gilt deshalb seit dem 1. Januar 2009 auch für Deutschland. Die Politik und die Verwaltung in Deutschland sind jetzt aufgefordert, künftige Entwicklungen anhand dieses Vertrages zu überprüfen. Dies gilt auch für das Handeln auf kommunaler Ebene.
Mit dem „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" werden erstmals die Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen in einem völkerrechtlichen Vertrag konkretisiert.
Links:
Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte behinderter Menschen - Volltext
Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte behinderter Menschen - Erklärt in Leichter Sprache
Hinweis: Die Erklärung in Leichter Sprache fängt auf Seite 76 an.
Gebärdensprachfilme (DGS) zur UN-Konvention zum Thema Behinderung
mehr
