Kreis Olpe


Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II


Ab dem 1. Januar 2005 erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Ihre Familienangehörigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, anstelle von Sozial- und Arbeitslosenhilfe das sogenannte Arbeitslosengeld II, eine Geldleistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Diese Leistung wird von der Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit Siegen und des Kreises Olpe (ARGE) erbracht, die zum 01.01.2005 errichtet wurde. Die Sozialverwaltungen der Städte und Gemeinden und die Arbeitsagentur arbeiten nicht mehr getrennt voneinander, sondern sind gemeinsam als Träger der Grundsicherung für die Arbeitsuchenden dezentral in den Städten und Gemeinden des Kreises Olpe verantwortlich.

 

Ziel ist es, erwerbsfähige Hilfebedürftige

  • bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit bürgernah und wirkungsvoll zu unterstützen,
  • die Qualifizierung zu verbessern,
  • den Lebensunterhalt der erwerbsfähigen Hilfeempfänger/innen und den mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu sichern sowie
  • ihre Eigenverantwortung zu stärken.

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Allg. Informationen zum ALG II und der Grundsicherung

Geldleistungen 
Standorte und Rufnummern ARGE