Kreis Olpe


Elektronische Kommunikation

Hinweis zur elektronischen Kommunikation mit dem Kreis Olpe



Verweigerung der Zugangseröffnung des Kreises Olpe für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)

Der elektronische Zugang zur Verwaltung des Kreises Olpe – insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird hiermit ausdrücklich zurzeit nicht eröffnet. 

Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per Email-Adresse, für Email- Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen.

Alle anderen bekannten Mailadressen, sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern der Verwaltung, stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.

Der Kreis Olpe bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation an. Für die Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes. Nach dieser Vorschrift ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Bei der elektronischen Kommunikation ist zu unterscheiden zwischen formgebundenen und formlosen Schreiben.

 

Formgebundene Schreiben sind Schreiben, für die ein Gesetz die Schriftform (mit eigenhändiger Unterschrift) anordnet, wie z.B. Widersprüche oder formgebundene Anträge. Diese Schreiben können Sie rechtswirksam nicht durch E-Mail übermitteln. Dies ist beim Kreis Olpe derzeit auch nicht im Rah-men der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch eine qualifizierte Signatur möglich. Wir bitten Sie in diesen Fällen die Papierform mit Unterschrift (z.B. Brief) zu verwenden.

 

Der Kreis Olpe nimmt aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten und signierten E-Mails an. Hieraus folgt, dass Sie Dokumente, die der Schriftform bedürfen,  nicht in elektronischer Form rechtswirksam übersenden können. Auch vertrauliche Informationen sollten Sie uns nicht auf elektronischem Wege übermitteln. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen bis auf weiteres auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

 

Soweit also eine förmliche Zustellung Ihres Schreibens erforderlich ist beachten Sie bitte, dass die elektronische Übermittlung nicht rechtswirksam ist.

 

Für Formlose Schreiben hat der Kreis Olpe den Zugang für die elektronische Kommunikation eröffnet. Für die formfreie, elektronische Kommunikation ist die E-Mail-Adresse info@kreis-olpe.de eingerichtet. Die E-Mail-Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie im Verzeichnis Bürgerservice/Behördenwegweiser.

Wegen der generellen Unsicherheiten im E-Mail-Verkehr und der Verwendung von SPAM-Filtern bitten wir Sie dabei zu berücksichtigen, dass die Zustellung einer von Ihnen übersandten E-Mail an den Adressaten nicht gewährleistet werden kann.

 

Sollten Sie Fragen zu den technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit dem Kreis Olpe haben, wenden Sie sich bitte an den IT-Service des Kreises Olpe (Tel. 02761/81200).

 

Diese Hinweise beziehen sich nur auf die Kommunikation mit dem Kreis Olpe und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.