Kreis Olpe


Entsorgung toter Tiere

Beseitigungspflicht, Abholservice, Speiseabfälle


Um gesundheitliche Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt zu vermeiden, müssen "tierische Nebenprodukte" wie tote Tiere, Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs unter besonderen hygienischen Bedingungen abgeholt, gesammelt und befördert  werden. Die unschädliche Entsorgung erfolgt in besonderen technischen Anlagen. Einzelne Tierkörper von Hunden und Katzen sowie weiterer kleiner Haus- und Heimtiere können unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise auch auf eigenem Grundstück vergraben werden.

Ausnahmeregelungen können Sie bei Marco KloskeTel.: (02761) 81-734, E-Mail: m.kloske@kreis-olpe.de erfragen.

Abholservice - Kosten
Speiseabfälle