
Direktanfrage an die Bauaufsicht
Sie beabsichtigen die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung oder den Abbruch einer baulichen Anlage.
Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens ist von den unterschiedlichsten öffentlich-rechtlichen Vorschriften abhängig. Die wesentlichen sind das Baugesetzbuch und die Bauordnung Nordrhein-Westfalen. Das Baugesetzbuch regelt, wo und die Bauordnung wie gebaut werden darf. Darüber hinaus regelt die Bauordnung die formelle Abwicklung eines Bauvorhabens.
Hinsichtlich des „wo gebaut werden darf“, kennt das Baugesetzbuch drei Bereiche:
- den Bereich eines gültigen Bebauungsplanes,
- den Innenbereich,
- den Außenbereich.
Im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes sind alle Bauvorhaben zulässig, die den dort getroffenen Festsetzungen entsprechen.
Bauvorhaben im Innenbereich haben sich in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen.
Der Außenbereich ist grundsätzlich von der Bebauung freizuhalten. Ausgenommen sind die im Baugesetzbuch aufgeführten privilegierten Vorhaben.
Je nach Bauvorhaben und Bauort kennt die Bauordnung verschiedene Verfahren. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, vor Einreichung eines Bauantrages grundsätzliche Fragen rechtsverbindlich klären zu lassen. Die für ein Bauvorhaben notwendigen Bauvorlagen sind bis auf wenige Ausnahmen, durch Personen erstellen zu lassen, die nach den entsprechenden Vorschriften bauvorlageberechtigt sind.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Hinweise, die Ihnen helfen sollen, Ihr geplantes Vorhaben gezielt vorzubereiten.
Bei der Vielfalt der möglichen Vorhaben und der Unterschiedlichkeit der Randbedingungen wird häufig die persönliche Beratung zum jeweiligen Bauvorhaben der richtige Ansatz sein.
Hierfür stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team Bauaufsicht zur Verfügung. Die Beratung soll helfen, Verzögerungen und Risiken weitestgehend zu vermeiden.
Gemeinde/Stadt
Baugenehmigungen /
AbgeschlossenheitsbescheinigungenBaulasten / Teilungen
Attendorn
Frau Pletz
Herr Goebel /
Herr Hesse
Drolshagen
Frau Kosak
Herr Goebel
Finnentrop
Frau Grafender/Frau Brandhorst
Herr Goebel
Kirchhundem
Frau Keimer
Herr Hesse
Wenden
Frau Grafender / Frau Kosak
Herr Hesse
Die Städte Lennestadt und Olpe sind eigene Bauaufsichtsbehörden.
Wiederkehrende Prüfungen nach den Vorschriften der Sonderbauverordnungen werden von Herrn Eickhoff vorgenommen

