Kreis Olpe


Ausführung / Bauphase

 

Baugenehmigung

Bauphase

Nachbarn/Angrenzer

Bauüberwachung/Bauzustandsbesichtigung

Einzug/Gestattung der Benutzung

 

 

Baugenehmigung

 

Die Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid, dass ein Bauvorhaben dem zurzeit geltenden öffentlichen Baurecht entspricht. Eine Teilbaugenehmigung für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte kann auf schriftlichen Antrag vor der eigentlichen Baugenehmigung erteilt werden.

 

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung ist auf drei Jahre begrenzt. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie mit dem Bauvorhaben beginnen. Verzögert sich der Baubeginn, kann die Baugenehmigung auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn sich zwischenzeitlich das für das Vorhaben zutreffende öffentliche Baurecht oder Baunebenrecht nicht geändert hat.

 

 

Die Bauphase

 

Ist die Baugenehmigung erteilt, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Baubeginn ist der erste Spatenstich für die Baugrube. Der Baubeginn ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.

 

Beachten Sie bitte auch folgende Hinweise:

 

 

Nachbarn / Angrenzer

 

Als Angrenzer gelten die Eigentümer und Erbbauberechtigten, nicht die Mieter, der angrenzenden Grundstücke.

Bei genehmigungsfreien Bauvorhaben sind Sie verpflichtet, vor Baubeginn die Angrenzer über Ihr Vorhaben zu informieren. Auch wenn Befreiungen oder Abweichungen erforderlich werden, sollen die Angrenzer beteiligt werden, sofern zu erwarten ist, dass geschützte nachbarliche Belange berührt werden.

Fördern Sie das gute Verhältnis zu Ihrem Nachbarn. Unterrichten Sie sie frühzeitig und entgegenkommend, auch ohne gesetzliche Verpflichtung.

 

 

Bauüberwachung / Bauzustandsbesichtigung

 

Die Bauaufsichtsbehörde ist verpflichtet und berechtigt, die Ausführungen genehmigungspflichtiger Bauvorhaben durch Stichproben und Nachweise zu überwachen, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und Gefahren abzuwehren.

Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung sind daher rechtzeitig anzuzeigen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft durch die Bauzustandsbesichtigung die Übereinstimmung der wesentlichen Bauteile mit der Baugenehmigung und mit den geltenden Bestimmungen.

Bei den genehmigungsfreien Bauvorhaben brauchen Sie lediglich den Baubeginn und die Fertigstellung Ihres Vorhabens anzuzeigen. Eine Bauzustandsbesichtigung findet nicht statt.

 

Einzug / Gestattung der Benutzung

 

Erst wenn Ihr Bauvorhaben ordnungsgemäß fertig gestellt und sicher zu benutzen ist – bei genehmigungspflichtigen Vorhaben frühestens jedoch eine Woche nach Anzeige der Fertigstellung – dürfen Sie einziehen. Auf formlosen Antrag soll die Bauaufsichtsbehörde die Benutzung des Bauvorhabens auch schon früher ganz oder teilweise gestatten, wenn insbesondere wegen der Sicherheit keine Bedenken bestehen.