Kreis Olpe


Bauen im Außenbereich

Im Außenbereich liegen alle Grundstücksflächen, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und auch nicht innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen.

Das Schutz- und Regelungsziel des § 35 Baugesetzbuch ist es, den Außenbereich von baulichen Anlagen grundsätzlich freizuhalten.

Beim Bauen im Außenbereich unterscheidet das Baugesetzbuch im § 35 zwischen "privilegierten", "sonstigen" und "teilprivilegierten" Vorhaben.

 

Für Vorhaben im Außenbereich empfiehlt sich in der Regel eine frühzeitige fachkundige Beratung.





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   Ministerium für Bauen
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