Die Ordnungsbehörde des Kreises Olpe ist gem § 26 des Schornsteinfegergesetzes Aufsichtsbehörde über die Bezirksschornsteinfegermeister.
Der Kreis Olpe ist in 14 Kehrbezirke unterteilt. Für jeden dieser Kehrbezirke ist ein bestimmter Bezirksschornsteinfegermeister zuständig.
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen der für Sie zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister. Diesen finden Sie bei der Schornsteinfegerinnung oder unter www.schornsteinfeger-siow.de .
Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehört die Beitreibung der Gebühren für die hoheitliche Tätigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters.
Ansprechpartner bei der Ordnungsbehörde des Kreises Olpe ist Herr Otmar Schuhen.