Schweinepest
Kreis Olpe ist Überwachungsgebiet/Gefährdeter Bezirk
30.01.2009Der Kreis Olpe ist in Bezug auf die Wildschweinepest aufgeteilt in Überwachungsgebiet (Stadt Attendorn, Stadt Lennestadt, Gemeinde Finnentrop, Gemeinde Kirchhundem sowie die Olper Stadtteile Neuenkleusheim, Rehringhausen, Oberveischede, Oberneger, Unterneger, Mittelneger, Eichhagen, Stade und Sondern) und Gefährdeter Bezirk (Stadt Drolshagen, Gemeinde Wenden und Ortsteile Olpe, Rhode, Saßmicke, Dahl, Friedrichsthal, Thieringhausen, Günsen, Altenkleusheim, Rhonard, Stachelau, Lütringhausen und Rüblinghausen der Stadt Olpe).
Ursache dafür ist die sich aus westlicher Richtung ausbreitende klassische Schweinepest, die bereits Anfang Januar im Rheinisch-Bergischen Kreis und etwas später im Rhein-Sieg-Kreis bei Wildschweinen festgestellt wurde.
Die Einstufung als Überwachungsgebiet bedeutet, dass die Jäger alle gestreckten oder gefallenen Wildschweine auf die Schweinepest untersuchen lassen müssen. Hierfür sind Blut- und Organproben (Niere, Milz, Tonsillen) der erlegten Wildschweine, bei Fallwild das ganze Tier, der Untersuchung zuzuführen. Der Aufbruch ist unschädlich zu beseitigen. Die Untersuchung erfolgt durch das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg.
Die Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, Hausschweinebestände vor der Einschleppung des Schweinepestvirus zu bewahren. Dort besteht die Gefahr enormer wirtschaftlicher Verluste und weitreichender Handelsbeschränkungen für die gesamte Region. Für den Menschen ist das Virus harmlos, die klassische Schweinepest ist auf den Menschen nicht übertragbar.
Die Halter von Hausschweinen müssen auf strengste Hygienemaßnahmen achten. Die Freilandhaltung ist verboten; Schweine müssen aufgestallt werden. Jeglicher direkter oder indirekter Kontakt zwischen Wildschweinen und Hausschweinen ist zu vermeiden. Das Virus überträgt sich nicht nur von Tier zu Tier sondern auch durch Futtermittel, Schuhwerk, Kleidung oder Gegenstände. Daher hat außer dem Besitzer, niemand Zutritt zu Schweineställen. Fieberhafte Erkrankungen der Tiere sind durch den Hoftierarzt sofort abklären zu lassen.
Alle Halter von Hausschweinen werden zudem aufgefordert, ihren Bestand beim Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Olpe, Westfälische Straße 75, 57462 Olpe anzuzeigen, sofern das bisher noch nicht geschehen ist.
Fragen im Zusammenhang mit der Schweinepest beantwortet gerne der Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Olpe, Telefon 02761/ 81733.
Download-Dokumente
Antrag Übertragung Trichinenprobenentnahme (22 kb)
Allgemeinverfügung vom 03.02.2009 (2163 kb)
Allgemeinverfgügung vom 24.02.2009 (14 kb)
Regelungen für die Verbringung von Schweinen (405 kb)
Forderungsnachweis für Wildschweine (486 kb)
Begleitschein für Wildschweinuntersuchungen mit Hinweisen (26 kb)
Einzelverfügung Jagdausübungsberechtigte im Gefährdeten Bezirk (58 kb)