Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Olpe
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, vom Kreis Olpe als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Die Anzahl der dem Ausschuss angehörenden Gutachter beträgt z. Zt. 17.
Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, die Wertermittlungsverordnung (WertV) vom 6. Dezember 1988 und die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NW) vom 23. März 2004 maßgeblich. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt der Kreis eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht. Zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten (jährlich flächendeckend für das Kreisgebiet Olpe für baureife Grundstücke sowie die Erstellung von Übersichten)
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- Erstellung von Mietwertübersichten
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
Antrag auf Erstattung eines Gutachtens
Um zu marktorientierten Werten zu gelangen, muss gemäß § 195 Abs. 1 BauGB jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder auch im Wege eines Tausches zu übertragen, als Abschrift von der beurkundenden Stelle dem Gutachterausschuss übersandt werden. Die im jeweiligen Jahr übersandten Kaufverträge und sonstigen Urkunden, die nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet werden, sind Grundlage des jährlich erscheinenden Grundstücksmarktberichts.
Den Grundstücksmarktbericht sowie die Bodenrichtwerte ab 2002 finden Sie im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes NRW (BORISplus.NRW) unter www.boris.nrw.de.
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Die aktuelle Bodenrichtwerte unserer kreisangehörigen Gemeinden können Sie direkt im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes NRW unter folgenden Links abrufen: