Zensus 2011 – hinter diesem Begriff verbirgt sich eines der größten Projekte der amtlichen Statistik in den kommenden Jahren.
Der Zensus ist eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land leben, wie sie wohnen und arbeiten. Im Jahr 2011 findet in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, der Zensus 2011, statt. Gesetzliche Grundlage ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 763/2008 vom 09. Juli 2008. Die nationale Rechtsgrundlage bildet das Zensusgesetz 2011 vom 08. Juli 2009.
Die aktuellen Bevölkerung- und Wohnungszahlen basieren auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen im früheren Bundesgebiet im Jahre 1987 und in der ehemaligen DDR aus dem Jahre 1981. Ohne verlässliche Daten kann es zu Fehlentscheidungen kommen. Die Ungenauigkeiten der Fortschreibungen nehmen im Laufe der Jahre zu.
Wesentliches Ziel des Zensus 2011 ist die Gewinnung aktueller und umfassender Datengrundlagen für eine Vielzahl von wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen. Erwähnt sei hier nur der Finanzausgleich zwischen den Ländern, die kommunalen Finanzausgleichsysteme, die Wahlkreiseinteilung, Planung von Kindergärten Schulen, Krankenhäusern, Einrichtungen für ältere Menschen usw.. Der demografische Wandel erfordert genaue Angaben darüber, wie viele Menschen wo leben und wie alt sie sind.
Mit dem Zensus 2011 wird in Deutschland ein neues Verfahren, der registergestützte Zensus eingeführt. Er unterscheidet sich im Wesentlichen von einer traditionellen Volkszählung, da vorhandene Verwaltungsregister ausgewertet werden, so dass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft zu leisten haben wird.
