Kreis Olpe


Fischseuchen / Aquakulturbetriebe

Meldepflicht des Teichwirts durch die neue Fischseuchenverordnung

Durch eine Änderung der Fischseuchenverordnung sind alle Betreiber von Fischhaltungen, die Fische halten, züchten, lebende Fische abgeben, hältern oder schlachten, verpflichtet, dies der zuständigen Behörde (Veterinäramt) anzuzeigen. Darunter fallen z.B. Fischteiche, Angelteiche oder Aquakulturbetriebe. Die Fischseuchenverordnung gilt nicht für Zierfische in privaten Aquarien oder in gewerblichen Zoohandlungen, nicht für wildlebende Fische, die zur Verwendung als Lebensmittel gefangen werden, und nicht für Gartenteiche, die keine Verbindung zu natürlichen Gewässern haben.

Der Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Olpe bittet alle Betreiber von Fischteichen, Angelteichen und Aquakulturbetrieben der neuen Meldepflicht nachzukommen.

Auf Wunsch kann der Vordruck auch gerne zugesandt werden. Ansprechpartnerin, auch für Fragen, ist Frau Dr. Wübbeke unter 02761 – 81-744.

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