Blauzungenkrankheit
Mit Verordnung vom 18.12.2009 wurde die EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung dahingehend geändert, dass keine Verpflichtung mehr besteht, empfängliche Tiere gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen.
Ab 2010 ist die Impfung also freiwillig und somit in das Ermessen des Tierbesitzers gestellt.
Das Land NRW und der Amtstierarzt des Kreises Olpe empfehlen die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit.
Die Tierseuchenkasse finanziert die Impfung zu 50 %, die restlichen 50 % sind vom Tierbesitzer zu zahlen.
Impfzwischenfälle treten nach Untersuchungen des Paul-Ehrlich-Instituts nur in einer Größenordnung von 0,003 Prozent auf. Das bedeutet, das bei 30.000 Impfungen im statistischen Mittel ein Impfzwischenfall zu erwarten wäre.