Kreis Olpe


Jagdangelegenheiten

Jägerprüfung  

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber/ die Bewerberin im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes (BJG) eine Jägerprüfung bestanden hat. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung. Die Prüfung wird vor dem Jägerprüfungsausschuss  abgelegt.  

Die Prüfung findet jährlich im April / Mai statt. Die Bewerber / Bewerberinnen haben sich spätestens  zwei Monate vor Prüfungsbeginn bei der zuständigen unteren Jagdbehörde anzumelden. Der schriftliche Prüfungstermin wird vom Landesamt für Ernährungswirtschaft Nordrhein-Westfalen landeseinheitlich – meistens auf den letzten Montag im April- festgesetzt. Ort und Zeitpunkt der einzelnen Prüfungsabschnitte werden bei der Zulassung bekanntgegeben.  

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind beim Kreis Olpe, Fachdienst Ordnung, Untere Jagdbehörde, Danziger Str. 2, 57462 Olpe erhältlich oder werden durch den jeweiligen  Leiter eines Vorbereitungslehrganges auf die Jägerprüfung (Link: Kreisjägerschaft Kurköln) ausgehändigt. Des weiteren steht der Vordruck als Download zur Verfügung  

Kosten:  

Die Gesamtprüfungsgebühr beläuft sich auf 250 Euro. Sie setzt sich zusammen aus der Prüfungsgebühr von 220 Euro sowie der Zulassungsgebühr von 30 Euro.

Der beigefügte Antrag kann ausgedruckt werden:

- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung



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