Zulassung eines Fahrzeugs für Minderjährige
Wenn ein Fahrzeug auf eine/n Minderjährige/n angemeldet werden soll, bedarf es grundsätzlich der Einwiligung beider Erziehungsberechtigten. Die Einwilligung erfolgt schriftlich und gegen Vorlage der Personalausweise beider Erziehungsberechtigten.
Bei alleinerziehenden Personen ist ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorzulegen.
Die Einwilligung (Vollmacht) haben wir für Sie hier hinterlegt:
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