Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchten, benötigen Sie ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen).
Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:
- Vorführpflicht
Das Fahrzeug muss mit noch gültiger Hauptuntersuchung bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden. Die Gültigkeit der Hauptuntersuchung muss mindestens so lange bestehen, wie der Zulassungszeitraum des Ausfuhrkennzeichens beantragt wird. - Versicherungspflicht
Die Zulassung erfolgt nur bei gleichzeitiger Vorlage der Versicherungsbestätigung für internationale Zulassungen.
Bei Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens werden die bisherigen amtlichen Kennzeichen entstempelt und der Fahrzeugschein eingezogen, soweit das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- deutsche Bankverbindung (KFZ-Steuer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung (3-fach gelbe Versicherungsbestätigungskarte sowie eine grüne internationale Versicherungskarte)
- Fahrzeugbrief mit Fahrzeugschein (abgemeldet) o d e r
- Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und gültiger Personalausweis der bevollmächtigten Person sowie des Vollmachtgebers
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
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