Neue Führerscheine / Führerscheinklassen (Umtausch)
Ab 01. Januar 1999 wurden mit Inkrafttreten der Fahrerlaubnisverordnung neue Führerscheine eingeführt. Diese Führerscheine entsprechen in Form und Größe den Scheckkarten.
Fahrerlaubnisinhaber haben die Möglichkeit, ihre bisherigen Führerscheine in die neuen Führerscheine umzutauschen. Der Umtausch ist freiwillig, die alten Rechte aus der bisherigen Fahrerlaubnis bleiben erhalten (Besitzstand) und werden beim Umtausch in die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend berücksichtigt (siehe Rubrik "Führerscheinklassen).
Über den Umfang der neuen Klassen berät die die Fahrerlaubnisbehörde
Weitere Informationen zu folgenden Themen (Download-Dokumente):
Umtauschverfahren
Die Fahrerlaubnisinhaberin / der Fahrerlaubnisinhaber stellt persönlich (eine Antragstellung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich, da die Unterschrift in Gegenwart der Amtsperson erfolgen muß) einen Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular.
Die Antragstellung kann sowohl beim Fachdienst Straßenverkehr des Kreises Olpe, als auch bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (außer Stadt Olpe) erfolgen.
Weitere Informationen zum Umtausch von Führerscheinen finden Sie unten in Form von Download-Dokumenten!
Hinweise zur Gültigkeit von deutschen Fahrerlaubnissen im Ausland
Mit der Einführung der EU-Kartenführerscheine hat es in einigen Ländern Probleme mit älteren Fahrerlaubnismustern im Ausland gegeben. Nach EU-Richtlinien sind die europäischen Staaten jedoch verpflichtet, die Führerscheine der anderen EU-Mitgliedsstaaten gegenseitig anzuerkennen.
Download-Dokumente
Wichtige Links Bundesverkehrsministerium
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