Kreis Olpe


Probezeit / Punkte

Punkte 

  
Sind gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis mehrere rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Verkehrszentralregister einzutragen sind (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeld und Punkten geahndet werden), so muss die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei einem Stand von

  • 8 - 13 Punkten den Betroffenen kostenpflichtig verwarnen und auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar hinweisen. Weist der Fahrerlaubnisinhaber die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach, so werden je nach Punktestand 2 oder 4 Punkte abgebaut
  • 14 - 17 Punkten die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen (sofern in den letzten 5 Jahren keine Teilnahme erfolgte) und auf die Möglichkeit einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung hinweisen. Durch die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung an einer verkehrspsychologischen Beratung werden 2 Punkte abgebaut.
  • 18 oder mehr Punkten die Fahrerlaubnis mit der Folge einer 6-monatigen Fahrerlaubnissperre entziehen.

Aufbauseminare für Punkte können im Kreis Olpe folgende nachschulungsberechtigte Fahrlehrer 2010.pdf durchführen.

Beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg erhalten Sie unter der Rubrik "Rund um den Punkt" alles Wissenswerte zu folgenden Themen:    


 



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