Kreis Olpe


Gesundheit und Verbraucherschutz

NRW-Smiley - Amtliche Auszeichnung für gute Gaststätten
Kreis Olpe vergibt Gütezeichen    

08.06.2007

Um den Verbraucherschutz durch mehr Transparenz zu verbessern, hat NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg mit dem NRW-Smiley in dieser Woche ein neues Pilotprojekt gestartet. Der Smiley will Verbrauchern künftig den Weg zu guten und sehr guten Speisegaststätten weisen. An diesem Projekt beteiligt sich auch der Kreis Olpe, für den Kreisdirektor Theo Melcher die Vereinbarung in Düsseldorf unterzeichnete.  



Was hat der Verbraucher von dem Smiley?
Theo Melcher: Erstmalig wird der Verbraucher erkennen können, dass dieser Betrieb mit Lebensmitteln einwandfrei und zuverlässig arbeitet und verbraucherschutzrechtliche Vorgaben beachtet, also einfach ausgedrückt besonders okay ist. Den Smiley erhalten nur jene Betriebe, bei denen wir  festgestellt haben, dass die lebensmittel- und hygienerechtlichen Anforderungen in überdurch­schnittlicher Weise erfüllt sind.  

Was bringt das Gütesiegel dem Gastronom?
Theo Melcher: Er kann werben. Und zwar damit, dass bei seinem Betrieb in überdurchschnittlicher Weise alles okay ist und dies amtlich bestätigt wurde.  

Was muss ein Gastronom tun, um den Smiley zu bekommen?
Theo Melcher: Zunächst einmal kann sich der Gastronom für die Auszeichnung bei uns bewerben. Voraussetzung ist natürlich, dass er die Auszeichnungskriterien erfüllt, also bei ihm es mit der Hygiene zum Besten bestellt ist. Zudem überprüfen unsere Lebensmittelkontrolleure ohnehin regelmäßig und umfassend die Gaststätten und  Kantinen im Kreis Olpe. Natürlich stellen wir auch dabei fest, ob ein Betrieb die Auszeichnungskriterien erfüllt. Wenn der Betrieb es dann wünscht, bekommt er selbstverständlich auch den Smiley.  

Wie wird eine Gleichbehandlung der interessierten Betriebe gerade jetzt zu Beginn des Verfahrens sichergestellt?
Theo Melcher: Ganz wichtig! Es kann nicht sein, dass Betriebe, die sich um die Vergabe des Smiley bemühen, zu unterschiedlichen Zeiten die Auszeichnung bekommen. Deshalb rufen wir, und dies tue ich schon hiermit, alle Betriebe, die die Kriterien zu erfüllen glauben, zum Mitmachen auf. Alle Anträge, die bis zum 30.06.2007 bei uns eingehen, werden wir zunächst intern bearbeiten. Erst danach werden auch alle Betriebe zum selben Zeitpunkt die Auszeichnung erhalten. So wird niemand bevorzugt, aber auch keiner benachteiligt. Später dann erfolgt die Bearbeitung kontinuierlich in der Reihenfolge der Antragseingänge. Ich kann daher nur an alle appellieren, seien sie schon zu Beginn dabei!   

Wo bekommt der Betrieb Informationen insbesondere über die einzuhaltenden Kriterien?
Theo Melcher: Informationen gibt es u. a. im Internet unter www.kreis-olpe.de  oder auch unter www. Munlv.nrw.de. Wenn noch Fragen sind, geben auch unsere versierten Lebensmittelkontrolleure gerne Auskunft, Telefon 02761/81741.    

Download-Dokumente  Symbol: Download Dokument Smiley-Verfahren.pdf  (24 kb)  Symbol: Download Dokument Smiley-Vereinbarung.pdf  (21 kb)  Symbol: Download Dokument Smiley_Einstufungsbogen_160407-vers2.pdf  (23 kb)  Symbol: Download Dokument Smiley-ErläuterungenEinstufung.pdf  (41 kb)  Symbol: Download Dokument Liste der Smiley-Betriebe  (11 kb)

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