Kreis Olpe


häusliche Pflege

"Pflegesachleistung" im Sinne des § 65 SGB XII


Hierbei handelt es sich um die Übernahme der Kosten für eine berufsmäßig tätige professionelle Pflegekraft.
Dies sind Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, die mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.

Weitere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Sachbearbeitern.

                                   
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die "ambulanten Pflegedienste" im Kreis Olpe.







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