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Arzneimittel

Arzneimittel

Der Amtsapotheker, Dr. Torsten Hundt,  überwacht die Zulassung und den Betrieb von Apotheken sowie den Verkehr mit Arzneimitteln, Medinzinprodukten, Betäubungs- und Heilmitteln und den Einzelhandel mit Gefahrstoffen, beurteilt die entsprechenden Gesundheitsgefahren und trifft notwendige Maßnahmen zum Schutz von Patienten und Verbrauchern.

Information zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Reisen ins Ausland

Mit dem Schengener Durchführungsabkommen ist das Mitführen von Betäubungsmitteln innerhalb der EU erleichtert worden.

Wenn Sie in ein Land reisen, das dem Schengener Abkommen beigetreten ist, und dabei Betäubungsmittel für den eigenen Bedarf mitführen müssen, lassen sich von Ihrem behandelnden Arzt eine Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln ausstellen. Diese Bescheinigung muss anschließend vom Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz (Gesundheitsamt) beglaubigt werden. Vereinbaren Sie bitte mindestens eine Woche vor Antritt der Reise einen Termin für die Beglaubigung!! Auf der Reise führen Sie die Bescheinigung zu den Betäubungsmitteln für den Fall evtl. Kontrollen mit sich.

Für Reisen in Länder, die nicht dem Schengener Abkommen beigetreten sind, empfiehlt es sich, sich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung nach den genauen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln und ggfs. sonstigen Arzneimitteln zu erkundigen. Auch hier wird in der Regel eine ärztliche Bescheinigung – möglichst in Englisch – mit Angabe zu Einzeldosierungen und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise erforderlich sein.

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