Einbürgerung
Benötigte Unterlagen/Antragstellung
Die benötigten Unterlagen sind von vielen persönlichen Faktoren abhängig und können daher von Person zu Person variieren. Eine Auflistung auf dieser Seite ist daher nicht sinnvoll. Wir bitten Sie daher, vor der Antragstellung ein telefonisches Beratungsgespräch mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter (siehe rechte Seite) zu führen. In dem Telefonat werden die Voraussetzungen für die Einbürgerung und die dafür erforderlichen Unterlagen besprochen. Wenn das telefonische Vorgespräch ergeben hat, dass eine Einbürgerung möglich sein könnte, erhalten Sie das Antragsformular und eine individuelle Liste mit den benötigten Unterlagen auf dem Postweg.
Nachdem die Antragsunterlagen vollständig sind, vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter zur Antragsabgabe. Dort bringen Sie bitte den Antrag ausgefüllt, aber noch nicht unterschrieben, mit. Bei der Abgabe kann sich herausstellen, dass gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sind, die nachgereicht werden müssen.
Im Anschluss prüft die Einbürgerungsbehörde den Antrag und entscheidet über den Ausgang Ihres Einbürgerungsverfahrens. Wird dem Antrag zugestimmt, erhalten Sie eine Einbürgerungszusicherung beziehungsweise direkt eine Einbürgerungsurkunde.
Gebühren
Für die Einbürgerung sind folgende Gebühren fällig:
- Einbürgerungsgebühr ab Vollendung des 16. Lebensjahres und bei eigenständiger Einbürgerung Minderjähriger: 255,00 €.
- Miteinbürgerung minderjähriger Kinder unter 16 Jahren: 51,00 €.
- Ablehnungsgebühr: 191,00 €.
- Ablehnungsgebühr Miteinbürgerung minderjähriger Kinder unter 16 Jahren: 38,00 €.
- Rücknahme- oder Einstellungsgebühr: 63,00 €.
- Rücknahme- oder Einstellungsgebühr minderjähriger Kinder unter 16 Jahren: 38,00 €.
Bei der Antragsstellung ist ein Betrag von 63,00 € pro Person beziehungsweise zusätzlich 38,00 € für jedes miteinzubürgernde Kind unter 16 Jahren als Vorauszahlung zu entrichten.
Sollten Sie eine Einbürgerungszusicherung beziehungsweise direkt eine Einbürgerungsurkunde erhalten, ist der Restbetrag vor Aushändigung der Einbürgerungszusicherung beziehungsweise der Einbürgerung zu entrichten.