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Verletzte oder kranke Tiere

Grundsätzlich darf man vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können.

Das Merkblatt erläutert die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit krank oder verletzt aufgefundenen Wildtieren.

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