Tierseuchen - aktuelle Ereignisse
Tierseuchen - aktuelle Ereignisse - Geflügelpest
Geflügelpest im HSK
Auswirkungen auf den Kreis Olpe
Der Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb in Cobbenrode hat auch Auswirkungen auf Geflügelhalter in an den HSK angrenzenden Gebieten des Kreises Olpe. Zum Schutz gegen die Ausbreitung der Tierseuche hat der Kreis Olpe eine Allgemeinverfügung erlassen, welche Sperr- bzw. Beobachtungsgebiete mit entsprechenden Auflagen festlegt.
Das Sperrgebiet umfasst einen Radius, der sich drei Kilometer um den Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist, erstreckt und im Wesentlichen das Gebiet des Ortsteils Oedingen abdeckt. In diesem Bereich werden alle gewerblichen Geflügelhaltungen – es sind acht Betriebe - klinisch von den Veterinären des Kreises Olpe untersucht.
Bis hinein in Finnentroper, Kirchhundemer und weiteres Lennestädter Gebiet reicht das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. In diesem Bereich gibt es im Kreis Olpe ungefähr 130 Geflügelhalter.
In Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet gelten neben der Aufstallungspflicht weitere Einschränkungen für Halter und Vermarkter von Geflügel. So ist es beispielsweise untersagt, Geflügel innerhalb des Gebiets zu transportieren. Das gleiche gilt auch für Geflügelprodukte wie Fleisch und Eier aus Beständen dieser Zonen. Zudem gelten zahlreiche Hygieneauflagen und Ställe sind im Sperrgebiet gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
Im Übrigen müssen Geflügelhalter ihre Tierbestände dem Veterinäramt melden: veterinaeramt@kreis-olpe.de oder über den Meldebogen. Unabhängig von dem aktuellen Seuchenfall haben alle Geflügelhalter ihre Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW, zu melden. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe sondern auch für Hobbyhaltungen. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich.
Weitere Hinweise zum Verhalten in diesem Tierseuchenfall geben die Allgemeinverfügungen des Kreises vom 19.03.2021 und 26.03.2021.
Eine interaktive Karte zeigt, ob ein Gebäude oder eine Hofstelle im Sperr- oder Beobachtungsgebiet liegt.
- Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung) zur Festlegung von Schutzmaßregeln nach §§ 21 und 27 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest mit Anordnung der sofortigen Vollziehung vom 19.03.2021
- Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung) zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel und Verbot der Durchführung von Märkten, Ausstellungen sowie ähnlicher Veranstaltungen für Geflügel im Gebiet des Kreises Olpe mit Anordnung der sofortigen Vollziehung vom 26.03.2021
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung - Verbringen von Bruteiern und Konsumeiern
- Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland
- Vogelgrippe Maßnahmen
- Notfallplan Stallhaltungspflicht Legehennen
- Geflügelpest/Vogelgrippe - Merkblatt für Hobby- und Kleingeflügelhalter
Tierseuchen - aktuelle Ereignisse - Afrikanische Schweinepest
Seit Mitte September ist mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg ist die, für Menschen ungefährliche, aber hochansteckende Tierseuche in Deutschland angekommen. Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises (Veterinärbehörde) bittet deshalb um besondere Vorsicht und Unterstützung.
Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Fall neben dem allgemeinem Reiseverkehr auch der Jägerschaft zu. Bitte prüfen Sie genau, ob es aktuell notwendig ist, Jagdreisen nach Brandenburg, Sachsen oder in osteuropäische Nachbarländer zu unternehmen.
Um einen möglichen Ausbruch früh zu erkennen, ist es von enormer Bedeutung, Totfunde von Wildschweinen zu untersuchen. Bitte melden Sie sich beim Veterinäramt des Kreises Olpe (02761-81-643 oder 02761-81-648), an Wochenenden oder außerhalb der Dienstzeiten bei der Leitstelle (02761-96600), wenn Sie ein verendetes Wildschwein finden. Wir organisieren die sachgerechte Bergung und den Transport zu einer Untersuchungsstelle. Sie helfen so bei der Bekämpfung einer folgenschweren Seuche.
Aktuelle Informationen und Karten zum Ausbruchsgeschehen in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten des LANUV oder Friedrich-Löffler-Institut.
Tierseuchen - aktuelle Ereignisse - Blauzungenkrankheit
Blauzungenkrankheit
Kreis Olpe ist Sperrgebiet
Zum Schutz gegen die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen ist der gesamte Kreis Olpe zum Sperrgebiet erklärt worden.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung hatte der Kreis Olpe nach Aufforderung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen.
Diese Maßnahme war notwendig geworden, nachdem die Blauzungenkrankheit in einem Betrieb im Landkreis Bad Kreuznach festgestellt worden war und der Kreis Olpe damit in einer daraufhin eingerichteten 150-Kilometer-Restriktionszone rund um den betroffenen Betrieb liegt.
Für die Halter von Rindern, Schafen, Ziegen oder sonstigen Wiederkäuern bedeutet dies, dass sie
ihren Tierbestand, falls noch nicht geschehen, beim Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Olpe anmelden müssen. Ebenso ist die Veterinärbehörde über Anzeichen einer Infektion bei einem oder mehreren Tieren unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Darüber hinaus dürfen Rinder, Schafe und Ziegen nur innerhalb der Kontrollzone transportiert werden. Nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung veterinärbehördlicher Auflagen dürfen Tiere das Sperrgebiet verlassen. Diese Regelungen treten am 25. Januar 2019 in Kraft.
Weitere Informationen finden Interessierte hier.
Tierseuchen-Allgemeinverfügung
Tierseuchen-Allgemeinverfügung des Kreises Olpe über die Genehmigung der vorbeugenden Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom 23. Januar 2019.
Tierseuchen-Allgemeinverfügung
Tierseuchen-Allgemeinverfügung des Kreises Olpe zur Festlegung des Kreisgebietes als Sperrgebiet zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 23.01.2019.