Corona-Virus - Alle Infos auf einen Blick
Anzahl der bestätigten Corona-Erkrankungen im Kreis Olpe / 7-Tages-Inzidenzwert (26.01.2021: 100,0)
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- Täglich aktualisierte Fallzahlen sowie die aktuelle 7-Tages-Inzidenz finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums NRW.
- Das Covid-Dashbord des Robert-Koch-Institutes finden Sie hier.
- Eine Fallzahlenübersicht nach Städten und Gemeinden bzw. Altersgruppen finden Sie hier (Stand: 26.01.2021)
Aktuelle Corona-Regeln
- Alle Informationen zu den gültigen Corona-Regeln finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums NRW.
- Antworten auf viele Fragen finden Sie hier.
- Ihre Fragen beantwortet auch das Bürgertelefon der Kreisverwaltung Olpe.
- Alle Informationen des Kreises Olpe zum Thema Corona finden Sie hier.
Bisherige Medieninformationen der Kreisverwaltung Olpe
Medieninformationen - Januar 2021
Medieninformationen 2020
Medieninformationen - Dezember 2020
- Corona-Schutzimpfung pünktlich gestartet (27.12.2020)
- Corona - Vier Todesfälle (27.12.2020)
- Corona-Schutzimpfung - Terminvereinbarung noch nicht möglich (22.12.2020)
- Corona - Aktuelle Informationen (21.12.2020)
- Corona - Inzidenzwert von 200 überschritten (18.12.2020)
- Corona - Neue Quarantäneregeln (17.12.2020)
- Corona-Virus - Steigende Fallzahlen (15.12.2020)
- Corona - Aktuelle Informationen (07.12.2020)
Medieninformationen - November 2020
- Corona - Impfzentrum ensteht in Attendorn (27.11.2020)
- Corona - Aktuelle Fragen und Antworten (23.11.2020)
- Corona - Steigende Fallzahlen (16.11.2020)
- Weitere Todesfälle (10.11.2020)
- Corona-Regeln in verschiedenen Sprachen (10.11.2020)
- Corona-Virus - Weiterer Todesfall (03.11.2020)
- Corona - Weiterer Todesfall (02.11.2020)
- Corona - Aktuelle Fallzahlen (01.11.2020)
Medieninformationen - Oktober 2020
- Fallzahlen steigen weiter (23.10.2020)
- Weiter steigende Fallzahlen (19.10.2020)
- Schwellenwert von 50 überschritten (14.10.2020)
- Corona-Virus - Neue Allgemeinverfügung (13.10.2020)
- Corona - Weiter steigende Fallzahlen (12.10.2020)
- Corona - Steigende Fallzahlen (08.10.2020)
- Corona - Aktuelle Fallzahlen (07.10.2020)
- Corona - Aktuelle Fallzahlen (04.10.2020)
- Corona - Aktuelle Fallzahlen (01.10.2020)
Medieninformationen - September 2020
Medieninformationen - August 2020
- Corona - Aktuelle Fallzahlen (31.08.2020)
- Corona - Weitere Neuinfektion an der Gesamtschule Wenden (26.08.2020)
- Corona - Aktuelle Fallzahlen (21.08.2020)
- Corona-Virus - Fallzahlen steigen deutlich an (19.08.2020)
- Corona - Aktuelle Fallzahlen (14.08.2020)
- Corona-Virus - Aktuelle Fallzahlen (13.08.2020)
- Corona-Virus - Aktuelle Fallzahlen (07.08.2020)
- Hausärzte stellen Corona-Testungen sicher (07.08.2020)
- 102 Verstorbene im Kreis - Geringster Juni-Wert seit Jahren (05.08.2020)
Medieninformationen - Juli 2020
- Corona-Virus - Aktuelle Fallzahlen (31.07.2020)
- Krankenhäuser und Kreis sprechen über die Situation »Corona« (30.07.2020)
- Corona-Virus - Sieben Neuinfektionen gemeldet (23.07.2020)
- Corona-Virus - Zwei Neuinfektionen (17.07.2020)
- Nicht unangemeldet zum Corona-Test (17.07.2020)
- Keine Neuinfektionen (16.07.2020)
- Weitere Neuinfektionen bestätigt (12.07.2020)
- Corona - Zwei weitere Neuinfektionen (06.07.2020)
- Corona-Virus - Erneut zwei Neuinfektionen bestätigt (01.07.2020)
- Ministerium legt Abschlussbericht vor (01.07.2020)
Medieninformationen - Juni 2020
- Zwei Neuinfektionen bestätigt (29.06.2020)
- Corona - Keine Neuinfektionen (26.06.2020)
- Corona - Aktuelle Informationen (22.06.2020)
- Corona - Aktuelle Informationen (21.06.2020)
- Corona - Aktuelle Informationen (16.06.2020)
- Corona - Aktuelle Informationen (10.06.2020)
- Corona - Aktuelle Informationen (04.06.2020)
Medieninformationen - Mai 2020
- Corona - Aktuelle Zahlen (28.05.2020)
- Kindertagesbetreuung: Elternbeiträge werden im Juni und Juli nur zur Hälfte erhoben (28.05.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen ab sofort über Internetseite des Gesundheitsministeriums abrufbar (19.05.2020)
- Corona-Bürgertelefon nur noch an Werktagen (14.05.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (14.05.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (12.05.2020)
- Alle Beschäftigten des Fleischmarktes Olpe werden getestet (11.05.2020)
- Kreishausöffnung und Bürgertelefon (07.05.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (07.05.2020)
- Schützenfeste finden nicht statt (05.05.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (05.05.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (04.05.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (01.05.2020)
Medieninformationen - April 2020
- Kindertagesbetreuung - Elternbeiträge werden auch im Mai nicht erhoben (30.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (30.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (29.04.2020)
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie Landeszentrum Gesundheit NRW unterstützen den Kreis Olpe (28.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (28.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (27.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (26.04.2020)
- Corona-Reihentestungen - Fragen und Antworten (25.04.2020)
- Corona-Zahlen: Was sagt die Statistik aus? (24.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (24.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (23.04.2020)
- Weiteres Verfahren gegen Quarantänebrecher eingeleitet (22.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (22.04.2020)
- Masken tragen in Bus und Bahn (21.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (21.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (19.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (18.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (17.04.2020)
- Fragen und Antworten zur Quarantäne (16.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (16.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (13.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (11.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (09.04.2020)
- Corona-Virus - Weiterhin steigende Fallzahlen (08.04.2020)
- Osterappell der Bürgermeister und des Landrat (08.04.2020)
- Jugendamt richtet Sorgentelefon ein (08.04.2020)
- Bestätigte Corona-Infektionen in Heimen (07.04.2020)
- Corona-Statistik des Kreises schafft Transparenz (07.04.2020)
- Blutspender gesucht (07.04.2020)
- Landrat fordert Unterstützung beim Land an (06.04.2020)
- Aufgaben des Krisenstabes (06.04.2020)
- Corona - Aktuelle Zahlen (04.04.2020)
- Corona - Bürgertelefon des Kreises (03.04.2020)
- Umgang mit Abfällen während der Corona-Virus-Pandemie (03.04.2020)
- Corona-Virus: Zweiter Todesfall (02.04.2020)
- Kindertagesbetreuung: keine Beiträge im April (02.04.2020)
- Verfahren gegen Quarantänebrecher (02.04.2020)
- Corona - Testergebnisse per SMS (01.04.2020)
Medieninformationen - März 2020
- Corona-Virus - Aktuelle Zahlen (31.03.2020)
- Inzwischen 127 bestätigte Corona-Fälle im Kreis Olpe (30.03.2020)
- Erster Todesfall im Zusammenhang mit der Corona-Krise (30.03.2020)
- Konsequente Tests nach Corona-Infektion einer Seniorenhaus-Mitarbeiterin (29.03.2020)
- Fallzahlen steigen deutlich an (26.03.2020)
- Der Leiter des Corona-Krisenstabes Kreisdirektor Theo Melcher beantwortet einige Fragen zur aktuellen Situation im Kreis Olpe (24.03.2020)
- Bleiben Sie zuhause! (20.03.2020)
- Ansturm bei Bürgertelefon und Gesundheitsamt (19.03.2020)
- Neue Verfügung konkretisiert kontaktreduzierende Maßnahmen (18.03.2020)
- Corona-Zahlen steigen weiter (17.03.2020)
- Kreis Olpe verbietet Veranstaltungen (17.03.2020)
- Fünf neue Corona-Fälle (16.03.2020)
- Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen (15.03.2020)
- Kindertagesbetreuung - Übergangsregelung für Montag / Besuchseinschränkungen in Altenheimen (14.03.2020)
- Weitere Corona-Fälle (12.03.2020)
- Erster Corona-Fall im Kreis Olpe (11.03.2020)
- Arbeitskreis Corona trifft Vorkehrungen (11.03.2020)
- Empfehlungen des Gesundheitsamtes (27.02.2020)
Informationen über die Erkrankung Covid-19
Die Erkrankung COVID-19 wird von einem Coronavirus verursacht, das SARS-CoV-2 genannt wird. Verschiedene Symptome werden durch SARS-CoV-2 hervorgerufen, insbesondere Husten, Fieber, Schnupfen sowie Geruchs- und Geschmacksverlust. In circa 5 % der Fälle kommt es zu einem schweren Verlauf, von dem oftmals ältere Patienten betroffen sind.
- Im Mittel vergehen fünf bis sechs Tage von der Ansteckung bis zum Beginn der Symptome.
- Im Regelfall ist eine positiv getestete Person zu dem Zeitpunkt, an dem die Symptome beginnen, am ansteckendsten. Allerdings kann ein Patient auch schon infektiös sein, wenn er (noch) keine Symptome entwickelt hat.
- Bereits vier Tage nach der Ansteckung kann eine Weitergabe des Erregers nicht ausgeschlossen werden.
- Im Allgemeinen kann im weiteren Verlauf davon ausgegangen werden, dass 10 Tage nach Symptombeginn keine Infektion weiterer Person mehr zu befürchten ist.
Wo kann ich einen Corona-Test machen?
Bitte wenden Sie sich in jedem Fall zunächst telefonisch an Ihre Hausarztpraxis. Der Hausarzt prüft, ob eine Testung erforderlich ist und veranlasst ggf. die weiteren Schritte.
Welche Arztpraxen Coronatests durchführen, erfahren Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass behördliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Anordnung einer Quarantäne ausschließlich auf Basis eines vom Labor an das Gesundheitsamt übermittelten positiven PCR-Tests erfolgen. Sofern ein sogenannter Schnelltest ein positives Ergebnis erbracht hat, muss in jedem Fall anschließend ein PCR-Test durchgeführt werden.
Umfangreiche Infos über die verschiedenen Testarten und deren Funktionsweise finden Sie hier.
Corona-Impfzentrum
Informationen zum Corona-Virus und zur Quarantäne
- in verschiedenen Sprachen
- in leichter Sprache.
Auch zum Anhören
Ausführliche Informationen zum Corona-Virus und zur Quarantäne in deutscher Sprache enthält diese Broschüre des Gesundheitsamtes.
Informationen in verschiedenen Sprachen
Zum Nachlesen:
Nachfolgend finden Sie Informationen zum Corona-Virus und Hinweise zur Quarantäne in verschiedenen Sprachen zum Nachlesen:
Zum Anhören:
Viele Informationen zum Corona-Virus gibt es auch zum Anhören.
Die Audiodateien sind Übersetzungen dieser Informationen zum Corona-Virus.
- Deutsch2,6 MB
- Albanisch3,9 MB
- Amharisch2,7 MB
- Arabisch5,7 MB
- Chinesisch1,2 MB
- Dari3,6 MB
- Englisch2,8 MB
- Farsi4,2 MB
- Französisch4,6 MB
- Griechisch5,5 MB
- Italienisch3,2 MB
- Kurdisch_Kurmandschi2 MB
- Moldawisch_Rumänisch2,3 MB
- Polnisch3,1 MB
- Russisch2,5 MB
- Serbisch_Kroatisch_Bosnisch4,4 MB
- Spanisch3,3 MB
- Tigrinisch2,6 MB
- Türkisch2,6 MB
Informationen in Leichter Sprache
Regelungen für Einreisende und Reiserückkehrer aus dem Ausland
Meldepflicht
Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt melden. Dies können Sie einfach mit dem Online-Meldeformular erledigen. Ausnahmen zur Anmeldepflicht gelten insbesondere für den "kleinen Grenzverkehr" – also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden.
Viele wichtige Informationen für Einreisende aus dem Ausland finden Sie auf der Internetseite de Bundesgesundheitsministeriums.
Einreise aus Großbritannien, Irland und Südafrika
Jeder, der aus Großbritannien, Irland oder Südafrika nach Nordrhein-Westfalen einreist, muss sich sofort für zehn Tage in Quarantäne begeben. Die zehn Tage werden ab dem Tag der Ausreise aus den betreffenden Ländern gerechnet. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Coronavirus testen lassen. Fällt der Test nach fünf Tagen negativ aus, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden.
Außerdem muss dem Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden nach Einreise das Ergebnis des Einreisetestes vorgelegt werden. Senden Sie das Testergebnis bitte möglichst per E-Mail an corona-kontaktermittlung@kreis-olpe.de.
Einreise aus einem Risikogebiet
Für Einreisende nach Nordrhein-Westfalen aus allen vom Robert Koch-Institut aufgelisteten Risikogebieten (abgesehen von Großbritannien und Südafrika, für die die vorgenannten Regeln gelten) gibt es eine Quarantänepflicht nur dann, wenn sie entgegen der Verpflichtung nach Bundesrecht keine Einreisetestung haben vornehmen lassen. Die Einreisetestung ist durch eine Schnell- oder PCR-Testung binnen maximal 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise zu erfüllen. Eine mangels Einreisetestung zunächst einzuhaltende Quarantäne kann jederzeit durch einen negativen Test beendet werden.
Ausgenommen von dieser Pflicht werden unter anderem
1) Durchreisende,
2) Binnenschiffer,
3) der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden,
4) Verwandtenbesuche, Warentransporte und Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 72 Stunden,
5) tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger.
Außerdem wird in der Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass diejenigen, die die Testpflicht nicht durch einen Schnelltest, sondern durch einen PCR-Test erfüllen, bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne gehen müssen.
Zu beachten ist, dass auch der Bund Bestimmungen zur Einreise aus Risikogebieten erlassen hat. Danach sind Einreisende aus Risikogebieten insbesondere verpflichtet, sich vor der Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Ausnahmen von der Anmeldepflicht gelten insbesondere für den ‚kleinen Grenzverkehr‘ – also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden.
Einreise aus dem Ausland aus einem Nicht-Risikogebiet
Es besteht für Sie keine Test- und Quarantänepflicht. Sie müssen sich auch nicht beim Gesundheitsamt melden.
Wo kann ich mich testen lassen?
Reiserückkehrer können sich bei den niedergelassenen Ärzten testen lassen.
Informationen, welche Arztpraxen die Testungen durchführen erhalten Sie hier.
Hinweis: Das Gesundheitsamt führt keine Testungen für Reiserückkehrer durch.
Fragen und Antworten zu Coronatests bei Einreisen nach Deutschland
Viele Informationen zu Coronatests bei Einreisen nach Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Questions and answers in English
Fragen und Antworten auf Türkisch
Informationen zum Schulbetrieb
Informationen zum Betrieb in den Kindertageseinrichtungen
Alle Informationen zum Betrieb in den Kindertageseinrichtungen finden Sie auf der Internetseite des Familienministeriums NRW.
Elternbeiträge im eingeschränkten Pandemiebetrieb der Kindertagesbetreuung
Januar 2021
Vor dem Hintergrund der verlängerten Einschränkungen und der damit verbundenen Herausforderungen für die Familien hat sich die Landesregierung NRW dafür ausgesprochen, die Eltern in der aktuellen Krise weiter zu entlasten. Die Landesregierung NRW hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für den Monat Januar 2021 zu erlassen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen hälftig.
Die Aussetzung soll unabhängig davon erfolgen, ob in diesem Zeitraum die Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen wird.
Die entsprechenden Beschlüsse sollen die politischen Gremien des Kreises Olpe bis 22.03.2021 fassen.
Die Abbuchung der Elternbeiträge wurde daher für Januar 2021 angehalten.
Februar 2021
Der eingeschränkte Pandemiebetrieb wurde vom Land am 21.01.2021 bis14.02.2021 verlängert. Eine Entscheidung über die Elternbeiträge hat das Land noch nicht getroffen.
Die Abbuchung der Elternbeiträge wird für Februar 2021 zunächst ebenfalls angehalten.
Corona-Bürgertelefon der Kreisverwaltung Olpe: 02761-81200
Für die Beantwortung von allgemeinen Fragen zum Thema Corona-Virus hat der Kreis Olpe ein Bürgertelefon eingerichtet. Sie erreichen das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 02761 81 200 in folgenden Zeiten:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr,
- Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr,
- Samstag: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung erfolgen kann. Bitte kontaktieren Sie insbesondere bei Fragen zu einer möglichen Infektion Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Den Besuch in der Praxis oder im Krankenhaus sollten Sie vorher telefonisch ankündigen.
Ebenso werden am Bürgertelefon keine Termine für die Corona-Schutzimpfung vergeben.
Infos zur Corona-Schutzimpfung finden Sie hier.
Infos zur Corona-Warn-App der Bundesregierung finden Sie hier.
Corona-Warn-App
Informationen für Menschen in Quarantäne
Zum 01.12.2020 ist die neue Quarantäneverordnung des Landes NRW in Kraft getreten, die für Quarantäne und häusliche Isolierung landesweit einheitliche Regeln festlegt. So gilt nun für bestimmte Personengruppen eine automatische Quarantäne, sie muss vom Gesundheitsamt nicht mehr in jedem Einzelfall angeordnet werden.
Alle Informationen zu den geltenden Quarantäneregelungen finden Sie hier.
Ausführliche Informationen für Menschen in Quarantäne enthält diese
Broschüre des Gesundheitsamtes.
Fragen und Antworten zur Quarantäne
Was bedeutet „Quarantäne“?
„Quarantäne“ ist eine zeitlich befristete Isolierung/Absonderung einer infizierten oder jedenfalls ansteckungsverdächtigen Person von anderen Menschen für die Dauer des Zeitraums, in der die unter Quarantäne stehende Person in der Lage ist, das Virus weiterzugeben.
Was ist Sinn der Quarantäne?
Die Quarantäne dient dem Schutz von uns allen vor Ansteckung mit dem Coronavirus und soll die Verbreitung der Erkrankung eindämmen.
Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?
Eine Quarantäneplicht gilt automatisch und ist direkt umzusetzen für:
- Personen, deren PCR-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist
- Angehörige desselben Haushalts von positiv getesteten Menschen
- Personen, die Krankheitssymptome zeigen oder ein positives Schnelltestergebnis haben und sich deshalb einem PCR-Test unterziehen – bis zum Vorliegen des Testergebnisses
Über die Quarantäne von Personen außerhalb des eigenen Haushalts, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, entscheidet das Gesundheitsamt je nach Intensität des Kontaktes. Hier gilt die Grundregel: Die Quarantäne kommt dann in Frage, wenn mindestens 15-minütiger enger Kontakt, zum Beispiel im Rahmen eines Gesprächs, bestand und keine Alltagsmasken getragen wurden. Auch wenn die Person sich mit einer infizierten Person über einen längeren Zeitraum in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum aufhielt, kann eine Quarantäne angeordnet werden.
Was muss ich während der Quarantäne beachten?
Quarantäne heißt häusliche Absonderung. Folgende Maßnahmen sind während der Quarantäne einzuhalten:
- direkter Rückzug in die eigene Wohnung, das eigene Haus oder die Unterkunft.
- kein Verlassen der Unterkunft während der Quarantäne, auch nicht zum Einkaufen oder zum Ausführen eines Hundes. Das müssen nun andere erledigen.
- Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Unterkunft müssen strikt vermieden werden.
- Kontakte zu anderen, nicht in der Quarantäne befindlichen Menschen innerhalb der Unterkunft sind nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel bei Betreuungsbedarf). Dann müssen wichtige Verhaltensregeln eingehalten werden, wie das Tragen einer Alltagsmaske, gute Handhygiene und ausreichendes Lüften in den Räumen.
- Der eigene Garten, der Balkon oder eine Terrasse dürfen genutzt werden – aber nicht, um andere Menschen zu treffen.
- Die Wohnung darf nur für einen Test verlassen werden. Dabei ist es sehr wichtig, die Verhaltensregeln einzuhalten (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen).
Wen muss ich über die Quarantäne informieren?
Personen mit positivem Testergebnis (infizierte Personen) müssen unmittelbar ihre engen persönlichen Kontakte informieren. Das gilt insbesondere, wenn der Kontakt in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum über einen längeren Zeitraum bestand, oder in einem direkten Kontakt (über 15 Minuten) kein Abstand von anderthalb Metern untereinander eingehalten wurde und keine Alltagsmasken getragen wurden.
Die informierten Personen werden gebeten, sich selbst zu isolieren und den Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt zu suchen. Wenn die informierten Personen weiterhin Kontakte nach außen haben müssen, sind – bis das zuständige Gesundheitsamt das weitere Vorgehen festgelegt hat – verstärkt Hygieneregeln zu beachten (Alltagsmaske tragen, Abstand halten und Kontakte reduzieren).
Sie erhalten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Bescheinigung über den Zeitraum der Quarantäne, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
Wie lange dauert die Quarantäne?
Die Dauer der Quarantäne kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es gelten folgende Regelungen:
- Der Zeitraum von der verordneten Testung bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss in Quarantäne verbracht werden. Fällt das Ergebnis negativ aus (keine Infektion), kann die Quarantäne sofort beendet werden.
- Im Falle eines Tests mit positivem Ergebnis (Infizierung nachgewiesen) endet die Quarantäne frühestens zehn Tage nach der Testung – wenn die getestete Person symptomfrei bleibt. Zeigt die getestete Person Symptome, verlängert sich die Quarantäne so lange, bis 48 Stunden lang keine Krankheitsanzeichen mehr vorliegen.
- Für Familienangehörige bzw. Personen derselben häuslichen Gemeinschaft gilt eine Quarantänezeit von 14 Tagen nach Testdurchführung beim ersten Haushaltsmitglied. Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn ein ab dem zehnten Tag durchgeführter Test (PCR- oder Schnelltest) negativ ist. Ein vor Ablauf der zehn Tage durchgeführter Test verkürzt die Quarantänezeit nicht – selbst bei negativem Ergebnis. Das Risiko, dass die Infektion noch ausbricht, ist zu groß. Testen Gesundheitsämter vor dem zehnten Quarantänetag, geht es nicht um das Thema Verkürzung. Sondern darum, bei einem positiven Ergebnis frühzeitig gegebenenfalls weitere Kontaktpersonen zu ermitteln und so die Infektionskette unterbrechen zu können.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Quarantäneregeln halte?
Wer sich nicht an die Quarantäneregeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Informationen zum Corona-Virus und zur Quarantäne
- in verschiedenen Sprachen
- in leichter Sprache.
Auch zum Anhören
Ausführliche Informationen zum Corona-Virus und zur Quarantäne in deutscher Sprache enthält diese Broschüre des Gesundheitsamtes.
Informationen in verschiedenen Sprachen
Zum Nachlesen:
Nachfolgend finden Sie Informationen zum Corona-Virus und Hinweise zur Quarantäne in verschiedenen Sprachen zum Nachlesen:
Zum Anhören:
Viele Informationen zum Corona-Virus gibt es auch zum Anhören.
Die Audiodateien sind Übersetzungen dieser Informationen zum Corona-Virus.
- Deutsch2,6 MB
- Albanisch3,9 MB
- Amharisch2,7 MB
- Arabisch5,7 MB
- Chinesisch1,2 MB
- Dari3,6 MB
- Englisch2,8 MB
- Farsi4,2 MB
- Französisch4,6 MB
- Griechisch5,5 MB
- Italienisch3,2 MB
- Kurdisch_Kurmandschi2 MB
- Moldawisch_Rumänisch2,3 MB
- Polnisch3,1 MB
- Russisch2,5 MB
- Serbisch_Kroatisch_Bosnisch4,4 MB
- Spanisch3,3 MB
- Tigrinisch2,6 MB
- Türkisch2,6 MB
Informationen in Leichter Sprache
Entschädigung bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Kinderbetreuung
Hotline des Landschaftsverbandes: 0800 933 63 97
Für die Entschädigung von Verdienstausfällen im Zusammenhang mit einer durch das Gesundheitsamt ausgesprochenen Quarantäne ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zuständig.
Der Landschaftsverband hat eine eigene Hotline eingerichtet: 0800 933 63 97 (Montag bis Samstag von 7:00 bis 20:00 Uhr)
Durch das Coronavirus sind viele Menschen in Westfalen-Lippe vom Infektionsschutzgesetz betroffen. Das Gesetz regelt die Entschädigung von Verdienstausfällen, die aufgrund des Infektionsschutzes entstanden sind.
Der LWL entschädigt in Fällen, in denen das Infektionsschutzgesetz greift. Der LWL entschädigt bei Verdienstausfällen im Zusammenhang mit einer durch die zuständige Behörde angeordneten Quarantäne. Der LWL entschädigt auch bei Verdienstausfällen, die durch ein behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot entstanden sind.
Mittlerweile ist gesetzlich geregelt, dass auch für Verdienstausfälle, die durch die Betreuung von Kindern entstanden sind, entschädigt wird. Auch hierfür ist der LWL zuständig.
Alle Informationen sowie die entsprechenden Formulare gibt es auf der Internetseite des LWL.
Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Corona
Es besteht die Möglichkeit, Entschädigungsleistungen für Verdienstausfälle auf Grund von Corona online zu beantragen. Dieses Verfahren reduziert die Bearbeitungsdauer und beschleunigt die Erstattung. Antragsberechtigt sind Selbständige und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Entschädigung auszahlen. Weitere Informationen finden sich unter: http://www.ifsg-online.de
Aktuelle Fassungen der Coronaschutzverordnung, Coronaeinreiseverordnung und Coronabetreuungsverordnung
Ausführliche Informationen zu den aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gibt es auf der Internetseite des Landes NRW.
Sämtliche Verordnungen, Erlasse und Allgemeinverfügungen finden Sie hier.
Kreisverwaltung nur eingeschränkt für Besucherverkehr geöffnet
Die Gebäude der Kreisverwaltung Olpe bleiben für den Publikumsverkehr grundsätzlich bis auf weiteres geschlossen. Allerdings sind bei zwingender Notwendigkeit Kundenkontakte nach Terminvereinbarungen und unter Beachtung von strengen Hygiene- und Abstandsregeln wieder möglich.
Besucherinnen und Besucher müssen vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren. Für alle Termine ist ein Mund-Nasen-Schutz mitzubringen. Da die Türen des Kreishauses weiterhin verschlossen sind, werden Besucherinnen und Besucher am Eingang abgeholt. Außerdem werden alle Personendaten sowie Datum und Uhrzeit des Aufenthalts in den Dienststellen des Kreises erfasst.
Auch für die Zulassungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde gelten diese Regelungen weiterhin. Nach vereinbartem Termin kann die Zulassung ausschließlich über den Eingang „Westfälische Straße 75“ betreten werden. Am Eingang erfolgt eine Termin- und Einlasskontrolle. Bei Vorliegen grippeähnlicher Symptome ist ein persönlicher Besuch im Kreishaus allerdings nicht möglich.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hotline des Gesundheitsministeriums: 0211 - 9119 1001
Sie erreichen das ServiceCenter der Landesregierung
- Montag - Freitag: 8:00 bis 20:00 Uhr
- Samstag - Sonntag: 10:00 bis 18:00 Uhr
telefonisch unter 0211-9119 1001 oder per E-Mail unter corona@nrw.de .
Patientenhotline 116 117
Nachts und am Wochenende steht bei gesundheitlichen Problemen der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zur Verfügung. Diesen erreichen Sie unter der Rufnummer 116 117.
Weitere Infos finden Sie hier.