Bekanntmachung gemäß § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für ein Vorhaben der Alterric Deutschland GmbH
Die Firma Alterric Deutschland GmbH, Holzweg 87, 26605 Aurich, hat mit Antrag vom 21.08.2020 die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP 3 mit 130 m Nabenhöhe (acht Anlagen) sowie 110 m Nabenhöhe (zwei Anlagen) und jeweils 3.500 kW Nennleistung beantragt. Die Gesamthöhe der jeweiligen Windenergieanlage des Typs Enercon E-138 EP 3 beträgt bei einer Nabenhöhe von 130 m 200 m und bei einer Nabenhöhe von 110 m 180 m. Die Standorte für die beantragten Windenergieanlagen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Kirchhundem in der Gemarkung Heinsberg. Die Anlagenstandorte liegen süd-östlich der Ortschaft Heinsberg.
Bekanntmachung
Gemäß § 27a VwVfG-NRW kann die Bekanntmachung auch auf der Homepage des Kreises Olpe unter http://www.kreis-olpe.de/Kreisverwaltung/Bekanntmachungen eingesehen werden.