Straßenbaustellen im Kreis Olpe
Die aktuellen Straßenbaustellen auf den wichtigen Verkehrsverbindungen im Kreis Olpe können Sie hier einsehen.
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Geplante Straßenbaumaßnahmen werden hier gelistet.
Nach § 45 Abs. 1 und 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehrsraum nur ausgeführt werden, wenn hierzu eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde vorliegt.
Im Kreis Olpe nehmen die Städte Attendorn, Lennestadt und Olpe jeweils für ihr Stadtgebiet Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr.
Im Bereich der Städte und Gemeinden
- Drolshagen
- Finnentrop
- Kirchhundem
- Wenden
ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Olpe für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung zuständig.
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO