Schwerbehindertenausweis
Antrag und Erläuterungen
Sie wohnen im Kreis Olpe und möchten aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung beantragen.
Bitte füllen Sie dazu den Antrag auf Feststellung einer Behinderung aus. Sie können uns den Antrag online oder auf dem Postweg zukommen lassen. Wenn Sie Ihre Post mit dem Hinweis "Schwerbehindertenangelegenheiten" kennzeichnen, kommt sie ungeöffnet beim zuständigen Sachbearbeiter an.
Gerne können Sie den Antrag auch persönlich bei der Kreisverwaltung Olpe oder im Bürgerbüro Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.
Erklärung zum Antrag Schwerbehindertenausweis in leichter Sprache
Wenn ein Mensch auf Dauer nicht gesund ist, dann sagt man:
Dieser Mensch hat eine Behinderung.
Wenn Sie einen Antrag stellen, prüfen wir
- welche Behinderung Sie haben.
oder - ob sich Ihre Behinderung geändert hat.
- welche Merkzeichen durch Ihre Behinderung vorliegen.
Sie zeigen zum Beispiel:
Ob Sie gehbehindert sind.
Die Behinderung wird bewertet.
Dafür gibt es den Grad der Behinderung von 10 bis 100.
Ab einem Grad der Behinderung von 50 bekommen Sie einen
Schwerbehinderten-Ausweis.
Damit haben Sie folgende Rechte:
- Mehr Schutz vor Kündigung
- Mehr Urlaub
- Sie zahlen weniger Steuern
- Sie können früher eine Altersrente erhalten
Welche Vorteile können Sie durch Merkzeichen erhalten?
Merkzeichen sind Buchstaben im Schwerbehinderten-Ausweis.
Diese Merkzeichen sind möglich:
- G - erhebliche Gehbehinderung
- GL - Gehörlos
Mit den Merkzeichen G und GL können Sie billiger mit Bussen und Bahnen fahren
oder
Sie zahlen weniger Steuern für Ihr Auto.
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
Mit dem Merkzeichen aG können Sie billiger mit Bussen und Bahnen fahren
und
Sie zahlen keine Steuern für Ihr Auto.
Sie können eine Parkerleichterung erhalten (Ausweis zur Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen).
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
Mit dem Merkzeichen B braucht Ihre Begleitung in Bussen und Bahnen nicht zu bezahlen.
- RF - Ermäßigung von den Rundfunkgebühren
Mit dem Merkzeichen RF zahlen Sie weniger Rundfunkgebühren.
- H - Hilflosigkeit
Mit dem Merkzeichen H können Sie umsonst mit Bussen und Bahnen fahren
und
Sie zahlen keine Steuern für Ihr Auto.
- Bl - Blindheit
Mit dem Merkzeichen Bl können Sie umsonst mit Bussen und Bahnen fahren
und
Sie zahlen keine Steuern für Ihr Auto.
Sie können eine Parkerleichterung erhalten (Ausweis zur Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen).
Wie bekommen Sie den Antrag?
Den Antrag bekommen Sie beim Kreis Olpe.
Oder im Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Oder hier.
Was ist wichtig?
- Bitte schreiben Sie alle Gesundheits-Störungen auf.
Zum Beispiel:
Herzleiden oder Schwerhörigkeit - Geben Sie Ihre Ärzte und Ärztinnen an.Wenn Sie dort in den letzten zwei Jahren behandelt wurden.
- Bitte unterschreiben Sie den Antrag.Wenn Sie selbst neue ärztliche Berichte haben, können Sie diese zusammen mit dem Antrag an uns schicken.Dann geht es schneller!
Schicken Sie den Antrag an:
Kreis Olpe
FD 50
Westfälische Straße 75
57462 Olpe
Was machen wir mit dem Antrag?
- Sie erhalten einen Brief, wenn der Antrag hier ist.
- Wir fragen Ihre Ärzte nach Ihren Gesundheits-Störungen.
Manchmal dauert es etwas länger bis alle
Ärzte geantwortet haben. - Ein Gutachter beurteilt Ihre Gesundheits-Störungen.
Sie müssen dafür meistens nicht untersucht werden. - Wir schicken Ihnen einen Brief über das Ergebnis.
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner im Bereich der Schwerbehinderung:
Für den Bereich der Erst- und Änderungsanträge:
Für den Bereich Nachuntersuchungen und Widersprüche:
Für den Bereich Klageverfahren: