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Elterngeld

Das Elterngeld nach dem Bundeslterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, erhalten rund zwei Drittel des vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens. Das Mindeselterngeld von 300 € erhalten zum Beispiel auch Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterere Kinder nicht gearbeitet haben.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Basiselterngeld

Basiselterngeld können Sie für bis zu 12 Lebensmonate bekommen. Wenn beide Partner Elterngeld beantragen und mindestens einer von Ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man "Partnermonate". Die Partnermonate können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind.

Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Einkommen und beträgt zwischen 300 € und 1.800 € im Monat. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Elterngeldanspruch um 300 € pro Kind.

Elterngeld Plus

Neu ist: Das Elterngeld Plus. Die Verbindung von Elterngeld und Teilzeitarbeit wird erleichtert. Eltern werden in ihrem Wunsch unterstützt, früher in eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf hineinzufinden. Denn Eltern können - auch ohne Teilzeitarbeit - die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern. Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Die Höhe des Elterngeld Plus liegt dabei bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrags, dass Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. So haben Mütter und Väter auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus mehr Spielraum, um die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden. Diese Möglichkeit haben auch Selbstständige. Sie können damit den Kontakt zu ihren Kunden erhalten.

Partnerschaftsbonusmonate

Die neuen Regelungen umfassen auch die Möglichkeit, vier zusätzliche Elterngeld Plus-Monate als Partnerschaftsbonusmonate zu nutzen. Dabei können Mütter und Väter zeitgleich in Teilzeit gehen und in vier aufeinanderfolgenden Monaten parallel zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Durch den sogenannten Partnerschaftsbonus bleiben Familien während einer Teilzeittätigkeit länger finanziell abgesichert und finden leichter in eine partnerschaftliche Aufgabenteilung hinein. Auch Alleinerziehende können von dieser Regelung profitieren und die Zahl der Elterngeld Plus-Monate erweitern.

Elterngeldstelle

Die zuständige Elterngeldstelle für Ihren Kreis oder kreisfreien Stadt finden Sie hier!

Für den Kreis Olpe:

Kreis Olpe
Elterngeldstelle
Westfälische Str. 75
57462 Olpe

Antragsformulare Elterngeld

Wenn Sie Elterngeld beantragen möchten, haben Sie folgende Möglichkeit:

Sie können das Elterngeld per PDF-Formular beantragen. Die erforderlichen Vordrucke können Sie als Download aufrufen und ausdrucken. Beachten Sie bitte die Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars.

Für Geburten ab 01.09.2021:


Öffnungszeiten Elterngeldstelle

Öffnungszeiten der Elterngeldstelle:

Montags, Dienstags und Donnerstags: 8 - 13 Uhr.

Freitags: 8 - 13 Uhr

Mittwochs bleibt die Elterngeldstelle geschlossen.

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