Kinder- und Jugendarbeit
Grundlage für die Förderung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ist das Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. Dort werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit geregelt.
Die finanzielle Förderung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit durch die Kreisverwaltung Olpe ist im Handbuch Jugendhilfe Teil C 2 - Fachplan Kinder- und Jugendarbeit geregelt und umfasst im Wesentlichen die Bereiche:
- Aktuelles Kinder- und Jugendarbeit
- Bau, Einrichtung und Renovierung
- Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Aufsuchende Jugendarbeit
- Bildungsveranstaltungen
- Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit
- Freizeitangebote für Kinder- und Jugendliche einschließlich Materialausstattung
- Präventiver Kinder- und Jugendschutz
Darüber hinaus berät und unterstützt die Kreisverwaltung Olpe bei Fragen zu den Themenbereichen:
- Jugendleiterinnen-/Jugendleiter-Card
- Schutz vor Kindeswohlgefährdung in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit
- Sonderurlaub
- Jugendsozialarbeit
- Kinder- und Jugendarbeitsschutz
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