Umtausch eines Führerscheines
Nach einer EU-Vorgabe müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgegeben wurden, bis zum 19.01.2033 in das EU-einheitlich geltende Kartenmodell umgetauscht werden. Die neuen Dokumente werden mit einer Befristung von 15 Jahren ausgestellt.
Der Umtauschplan ist gestaffelt. In diesem Jahr sind die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1959 – 1964 (Frist: 19.01.2023) umzutauschen. Danach werden die alten Führerscheine ungültig. Die Kartenführerscheine auch dieser Geburtsjahrgänge sind erst ab dem Jahr 2025 umzutauschen.
Den Antrag können Sie bei der Führerscheinstelle des Kreises Olpe stellen.
Sie legen bitte vor:
- Führerschein
- Personalausweis
- biometrisches Passbild, nicht älter als ein Jahr
Die Gebühr beträgt 25,30 € zzgl. 5,10 € für den Direktversand durch die Bundesdruckerei.
Weitere Informationen zu den Umtauschfristen auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums