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Wohnraumförderung

Zu den Aufgaben der Wohnraumförderung gehört insbesondere die Erteilung von Förderzusagen entsprechend dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) infolge dessen ein Darlehensvertrag mit der NRW.Bank abgeschlossen wird. Für weiterführende Informationen (Konditionen, Voraussetzungen, Formulare) klicken sie bitte den jeweiligen Link an.

Gefördert werden können derzeit kreisweit unter anderem:

Eigentumsmaßnahmen

Neubau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum
Modernisierung Wohneigentum

Mietwohnungsbau

Neubau & Ausbau Mietwohnraum
Standortaufbereitung
Modernisierung Mietwohnraum

Zielgruppen sind Haushalte, die aus unterschiedlichen Gründen auf Unterstützung öffentlicher Stellen bei ihrer angemessenen Wohnraumversorgung angewiesen sind.

Grundlage der Förderung sind neben dem WFNG die von der Landesregierung erlassenen Vorschriften. Die Förderung darf nur Haushalte begünstigen, deren Einkommen bestimmte gesetzlich festgelegte Obergrenzen nicht übersteigen. (als Download: Die Übersicht der Einkommensgrenzen in der Eigentumsförderung).

Wichtig: Es werden keine Maßnahmen gefördert, mit denen schon begonnen worden ist.

Bewilligungsbehörde für die oben genannten Fördermaßnahmen im gesamten Kreisgebiet ist der Kreis Olpe, Fachdienst Bauordnung und Wohnbauförderung. Sie erreichen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter montags bis freitags zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Olpe.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Allgemeine Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten Sie auf der Internetseite der NRW.Bank, wo auch die benötigten Formulare zum Download bereitstehen.

Auskunft zu Förderungen, die nicht von hier ausgesprochen werden können, geben u.a. die Internetseiten energieförderung und förderdata.


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