Elternbeiträge
Wenn Ihr Kind im Kreis Olpe eine Kindertageseinrichtung besucht oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt, sind dafür entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Jahresbetriebskosten an das Jugendamt zu entrichten.
Die Höhe richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern sowie den vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeiten. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihre Einkommensnachweise bei Aufnahme des Kindes in die Einrichtung bzw. Kindertagespflegestelle, bei Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse sowie auf Verlangen dem Jugendamt nachweisen.